KEG Bayern
Aktuelle Informationen und Pressemitteilungen


 

München, 29. Juli 2010



Rechtsauffassung des BBB bestätigt

Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig


„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09). Dem habe das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.

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Einstellungssituation im Bereich der Grundschulen völlig unbefriedigend!

KEG - Pressemitteilung vom 19.07.2010

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Nachtragshaushalt 2010, Öffentliche Volksschulen 05 12
Hier: Einstellungssituation

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Spaenle,

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Einstellungsnoten zum Schuljahr 2010/11 für den Bereich Volks- und Förderschule

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Richtige Entscheidung: Sachleistungen statt Geld

KEG Deutschlands - Pressemitteilung vom 11.07. 2010

Pressemitteilung

Die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG) begrüßt die Entscheidung
der Bundesregierung, zur besseren Bildungsförderung von Hartz-IV-Kindern Sachleistungen
in Form von Gutscheinen oder kostenlosen Angeboten statt mehr Geld für die
Familien zur Verfügung zu stellen. So wird dafür gesorgt, dass die Hilfe direkt zu den
Kindern kommt.
Grundlage für diese Entscheidung sind die jährlich von Finanzminister Wolfgang
Schäuble in seinem Etat als Vorsorge zur Verfügung gestellten 480 Millionen Euro, um
die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu gewährleisten.
Die KEG erwartet, dass die dafür notwendigen motivierenden Informationsmechanismen
und Organisationsstrukturen unverzüglich entwickelt werden, um möglichst viele
bedürftige Kinder an musisch-ästhetischer, sportlicher und kultureller Bildung, beispielsweise
in Musikschulen, Sportvereinen oder gezielten Förderprogrammen, teilhaben
zu lassen.
Die KEG fordert aber von der Bundesregierung, im Hinblick auf die von der CDU/CSU
geforderten Bildungsgerechtigkeit, dass sie auch Kindern von geringverdienenden Eltern,
die sich diese Bildungsangebote nicht leisten können, diese Teilhabe durch kostenlose
Angebote ermöglicht. Auch diesen Kindern müssen optimale Bildungschancen geboten
werden, um ihnen einen erfolgreichen Bildungsweg zu sichern und sie somit vor
ausgrenzender Armut zu bewahren.
Allerdings: Um diese notwendige Maßnahme in Angriff zu nehmen, muß der Finanzminister
seinen Haushalt deutlich erhöhen. Dabei helfen wird ihm sicher der Beschluss des
Grundlagenpapiers „Faire Chancen – für jedes Kind“ auf dem Bundesparteitag der
CDU im November in Karlsruhe : „Bildung kostet, aber es handelt sich um gut investiertes
Geld. Wo heute faire Bildungschancen für Kinder fehlen, müssen wir morgen viel
Geld in die Hand nehmen, um junge Menschen ohne Perspektiven dauerhaft zu unterstützen“.
V.i.s.d.P.: Manfred Mahlstedt

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